Teil 1: Yogalehrer in der Selbstständigkeit: Was denn jetzt, Freiberufler oder Gewerbe?
Vor Corona war der Trend eindeutig: Immer mehr Menschen wollten in die Selbstständigkeit. Dem Wunsch nach selbstbestimmtem Leben und Selbstverwirklichung kamen auch immer mehr junge Menschen nach. Yogalehrer – dieser Beruf scheint für viele die Bedürfnisse von Freiheit und Eigenständigkeit zu erfüllen. Selbst in Bewegung bleiben, etwas tun, was man selbst liebt und wofür man brennt, frei darin sein, den eigenen Stil zu entwickeln – und obendrein mit der Arbeit Menschen ganz tief berühren – all diese Möglichkeiten stecken im Beruf des Yogalehrers. Es ist aber genau wie mit der Kunst – reich werden die allerwenigsten damit. Und besonders schade ist: Viele scheitern schon zu Beginn, weil sie in Sachen Rechtsformen, Steuern und Kalkulationen überfordert sind. Auch ich bin eigentlich viel zu spät auf den Gedanken gekommen, das Buch „Der Leitfaden. Ihr Wegweiser für alle unterrichtenden, beratenden und therapeutischen Berufe“ von Evelyn Schneider zu lesen. In diesem und dem nächsten Blogbeitrag gibt Evelyn Schneider Tipps und erklärt, wie wir die häufigsten Fehler vermeiden können.
Wer sich als Yogalehrer/in selbstständig machen möchte, sollte zunächst einmal wissen, dass es nicht schlimm ist, wenn Yoga die Miete bezahlt. Tatsächlich scheint das für viele Yogis ein Widerspruch zu sein. Evelyn Schneider ist selbst Yogalehrerin, vor allem aber berät sie. Nicht nur Yogalehrer sondern auch schon sehr lange in Unternehmen und in der Hotellerie. Das schafft eine tolle Verbindung zum Yoga, denn viele Yogalehrer brauchen auch Rat, wenn es um die Organisation und Abwicklung von Retreats geht. Beim BDY (Berufsverband der Yogalehrenden in Deutschland e.V.) und der IFAA/Vinyasa Yoga Akademie gibt Evelyn Schneider regelmäßig Seminare zum Thema Selbstständigkeit als Yogalehrer. Meistens sitzen die Yogis dann weniger enthusiastisch im Raum als bei Pranayama oder Anatomie. Evelyn Schneider muss darüber ein wenig schmunzeln. „Als ich selbst in die Selbständigkeit bin, habe ich gemerkt, dass es gerade bei Yogalehrern oft eine große Unsicherheit gibt, wenn es um Zahlen, Finanzen und Versicherungen geht. Und wie viele andere Yogalehrer habe auch ich eben ein Helfersyndrom. Deswegen und auch, weil ich gerne die Themen Steuer und Finanzen so aufbereiten wollte, dass sie leicht zu verarbeiten sind, bin ich in diese Richtung gegangen.“
Klare Ziele

Wer sich selbstständig machen möchte, sagt Evelyn Schneider – und das klingt natürlich erst einmal logisch – sollte sich über sein Ziel klar werden. „Wenn ich mich selbständig mache und erst mal kein richtiges Ziel verfolge, ist das genauso als würde ich mich in ein Taxi setzen, und dem Fahrer sagen, er solle einfach mal losfahren. Das kann teuer werden und kostet Zeit …“ Die fehlende Zielformulierung sei aber tatsächlich einer der häufigsten Fehler, wenn Yogalehrer sich selbständig machten. „Ein weiterer Fehler ist, dass der eigene Status nicht klar definiert ist. Die Rahmenbedingungen müssen klar sein. Und als nächster Fehler kommt dann häufig, dass vergessen wird, richtig zu kalkulieren. Viele Yogalehrer fragen herum, was die anderen für ihren Unterricht nehmen und orientieren sich an diesen Beispielen. Dabei vergessen sie, auszurechnen, was sie tatsächlich brauchen. Und dann vergessen viele, Geld beiseite zu legen, beispielsweise für die Steuern, die ja erst viel später fällig werden.“
Bevor ich mich selbstständig mache, sollte ich also wissen, was ich will. Will ich einen Minijob? Will oder muss ich wirklich davon leben? Reicht es mir aus, wenn ich Kleinunternehmer bin? Und reicht das auch in fünf Jahren aus? Wie sind in fünf Jahren meine Rahmenbedingungen? All das seien Fragen, über die Klarheit herrschen sollte. Mir persönlich hat dabei unter anderem die Folge des Endlich-Om-Podcasts „Wie schließen wir Frieden mit Kind und Karriere“ geholfen. Auch wenn ich nicht mit allem, was Katrin Wilkens im Interview mit Stefanie Luxat sagt, einer Meinung bin, hat mir diese Podcast-Folge auf jeden Fall bei der Formulierung meiner Zielsetzung Klarheit verschafft. Ebenso spannend ist die Folge von Heiliger Bimbam mit Franziska Schmid und der Frage „Wie findet man seine Berufung?“.
Gewerbe oder Freiberufler?
Es geht nicht nur Yogalehrern so: Das Thema Finanzamt ist den meisten Menschen unbequem. War auch bei mir so. Ich bin froh, dass ich einen Steuerberater gefunden habe, dem ich vertraue und der meiner Meinung nach, einen fantastischen Job macht. „Auf die Frage: Muss ich mich behördlich anmelden, bevor ich loslegen kann?, gibt es nur eine Antwort und die lautet: Ja!“, sagt Evelyn Schneider.
Will ich mich dort anmelden, stolpern wir häufig schon über das nächste Problem: Bin ich Freiberufler oder muss ich ein Gewerbe anmelden? Doch auch hier ist die Antwort eigentlich simpel: „Entscheidungshoheit hat immer das Finanzamt, es ist ein bisschen die Frage, wer sitzt da. Yogalehrer befinden sich ein wenig in einer Grauzone. Entscheidend darüber, ob ich Freiberufler bin oder ein Gewerbe anmelden muss, ist der Inhalt meiner Tätigkeit. Einzelunterricht wird beispielsweise oft nicht als unterrichtend definiert und ist dann nicht mehr freiberuflich. Es geht dabei eben um den Rahmen des ‚Unterrichts‘: Dieser findet üblicherweise in einer Gruppe (schulklassenartig) statt. Es ist aber auch eigentlich egal, denn ein Gewerbe anzumelden, ist nichts Schlimmes“, erklärt Evelyn Schneider. „Wenn ich zwei Dinge anbiete, die völlig losgelöst voneinander funktionieren, zum Beispiel Yoga unterrichten und Schuhe verkaufen, dann kann es sein, dass es Sinn macht, eines als Freiberuflichkeit laufen zu lassen und eines als Gewerbe. Dann brauche ich allerdings auch zwei unterschiedliche Steuernummern und muss auf jeden Fall auch getrennte Buchführung vornehmen. Wenn ich aber zwei Dinge anbiete, die sich nicht klar trennen lassen, wie zum Beispiel Yoga unterrichten und gesprochene Meditationen verkaufen, dann wird das Finanzamt mich generell als gewerblich einstufen. Und das ist genauso mit Online-Yogaunterricht.“
Ich erinnere mich noch daran, als ich mich selbstständig machte und feststellte, dass auf dem Gewerbeamt völlige Unklarheit herrschte. Das wiederum hat mich dann natürlich auch verwirrt. Die Dame, die mir gegenüber saß, war ganz irritiert, weil ich eben zwei verschiedene Dinge machte, zum einen war ich Yogalehrerin, zum anderen Journalistin. Für letzteres, das wusste ich, musste ich auf jeden Fall kein Gewerbe anmelden. „Ja“, sagt Evelyn Schneider lachend. „Das ist natürlich paradox aber man muss bedenken: Die Mitarbeitenden bei den Behörden haben es auch nicht so einfach mit der Vielzahl an Berufen, die es heute gibt. Da es auch noch jede Menge Mischformen gibt, wird es für die eben auch immer komplizierter. Daher ist es aber auch so wichtig, selbst sehr viel Sicherheit über das zu haben, was man anbieten möchte.“ Zu denken: „Ich habe gehört, ich bin Freiberufler als Yogalehrer und das Finanzamt hat gesagt …“ sei nicht der richtige Weg, erklärt sie. Korrekt hingegen sei es, sich beim Finanzamt zu melden und eine verbindliche Auskunft anzufordern. „Das kostet natürlich eine Gebühr und deswegen machen das die wenigsten. Aber nur, weil ich meine Steuererklärung jährlich abgebe und sich beim Finanzamt niemand wehrt, heißt das noch lange nicht, dass es richtig ist.“
Mit jedem Yogalehrer kann die Welt ein wenig besser werden …
Seien diese Dinge erst einmal geklärt, sei die Selbstständigkeit etwas sehr Schönes, ermutigt Evelyn Schneider. Yoga ist zudem ein tolles Produkt. Die Konkurrenz ist groß, aber der Bedarf auch ungebrochen. Auch in Zukunft werden immer mehr Menschen vermutlich auf den Gedanken kommen, etwas für sich und ihre Gesundheit zu tun – der Weg in den Yogaunterricht ist häufig der erste Schritt. Es wird noch mehr Möglichkeiten geben, sich zu spezialisieren. „Wenn ich die Frage nach dem Bedarf an Yogalehrern beantworten soll, sage ich gerne: the sky is the limit. Die Anwendbarkeit ist vielseitiger geworden, die Nachfrage steigt noch.“ Heute machten sich auch immer mehr junge Leute selbständig. „Corona hat diesen Trend vielleicht nun ein wenig durcheinandergewürfelt. Das lässt sich jetzt noch nicht sagen. Ich hoffe aber auch, dass das, was beispielsweise in der Schweiz stark verbreitet ist, sich auch hier durchsetzen wird und das sind mehr 60- oder 70-Prozent-Stellen. Die Unternehmen spüren den Fachkräftemangel und dass sich etwas ändern muss, um Mitarbeiterzufriedenheit zu erreichen.“ Unabhängig davon aber würde mit jedem, der sich mit Yoga beschäftigt, die Welt vielleicht ein bisschen besser, meint Evelyn Schneider.
Evelyn Schneider hat auf Facebook die Gruppe „Erfolgreiche Selbstständigkeit als Yogalehrer/in“ gegründet, in der sie ganz kostenlos Informationen zu den Themen Selbstständigkeit, Finanzamt und Steuern und Versicherungen gibt. Du musst nichts weiter tun, als der Gruppe beizutreten.